Altersgerechtes Bad: bodengleiche Dusche, Maße und Förderung

Ein Bad, das auch mit 80 noch bequem funktioniert, plant man am besten, bevor man es dringend braucht. Die gute Nachricht: Ein altersgerechter Umbau ist keine Kliniknüchternheit, sondern gutes Bad-Design – und es gibt ordentlich Fördergeld dazu. Was ein barrierefreies Bad ausmacht, was es kostet und wie Sie die Zuschüsse ausschöpfen, steht hier.

Was ein altersgerechtes Bad ausmacht

Barrierefreiheit ist kein Gefühl, sondern hat Maße. Die DIN 18040-2 unterscheidet „barrierefrei nutzbar” (Basis) und „rollstuhlgerecht” (mit dem Zusatz „R”, größere Flächen). Das Herzstück ist fast immer die bodengleiche Dusche:

  • Bewegungsfläche mindestens 120 × 120 cm, rollstuhlgerecht 150 × 150 cm.
  • Schwelle höchstens 2 cm, im „R”-Standard komplett schwellenlos.
  • Rutschhemmende Fliesen: im Duschbereich mindestens R10, für stark belastete Nassbereiche R11.

Dazu kommen die Details, die den Alltag leichter machen: Haltegriffe in etwa 85 cm Höhe (Traglast ab 100 kg), ein klappbarer Duschsitz in 46–48 cm, ein unterfahrbarer Waschtisch, ein erhöhtes WC und eine Türbreite von mindestens 80 cm. Wie eine bodengleiche Dusche im Bestand konkret umgesetzt wird, zeigen wir auch am Beispiel Badsanierung in Buchholz – die Prinzipien gelten überall im Landkreis.

Was kostet der Umbau?

Als Orientierung für 2026:

MaßnahmeKosten (Richtwert)
Bodengleiche Dusche nachrüsten3.500–7.000 €
Barrierefreies WC1.500–4.000 €
Unterfahrbarer Waschtisch800–2.500 €
Haltegriff (montiert)200–800 €
Rutschhemmender Belag50–120 €/m²
Kompletter barrierefreier Umbau12.000–25.000 €

Der größte Kostentreiber ist die bodengleiche Dusche: Muss der Estrich geöffnet und der Ablauf neu gesetzt werden, steigt der Aufwand. Genau deshalb lohnt es sich, den barrierefreien Umbau mit einer ohnehin anstehenden Badsanierung zu verbinden – dann kostet die Barrierefreiheit kaum Aufpreis.

Förderung: KfW und Pflegekasse kombinieren

Hier liegt viel Geld, das oft liegen bleibt. Zwei Töpfe lassen sich kombinieren:

KfW-Zuschuss 455-B (Barrierereduzierung). 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit für Einzelmaßnahmen (bei Mindestinvestition 2.000 Euro). Für den Standard „Altersgerechtes Haus” sind es 12,5 %, maximal 6.250 Euro. Das Programm ist seit April 2026 wieder offen, das Budget für 2026 ist aber begrenzt – wer plant, sollte früh beantragen. Und: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe stehen.

Pflegekasse (§ 40 SGB XI). Ab Pflegegrad 1 gibt es bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernder Maßnahme. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, sind bis zu 16.720 Euro möglich. Auch hier: Antrag vor Baubeginn.

KfW-Kredit 159. Zusätzlich zinsgünstig finanzieren, bis 50.000 Euro je Wohneinheit, ohne Altersgrenze.

Wie beim Heizungstausch gilt auch hier die eiserne Regel: erst der Antrag, dann der Auftrag. Wer zuerst beauftragt, verliert den Zuschuss. Wir formulieren den Vertrag so, dass der Fördervorbehalt sauber drinsteht, und liefern die Unterlagen, die die Stellen verlangen.

Unser Rat

Denken Sie das Bad einmal fertig: Wer heute saniert, kann bodengleiche Dusche, Haltegriff-Verstärkungen in der Wand und eine breite Tür gleich mit einplanen, auch wenn er sie erst in zehn Jahren braucht. Das kostet jetzt fast nichts extra und spart später einen zweiten Umbau.

Sie überlegen, Ihr Bad altersgerecht umzubauen? Wir kommen vorbei, messen die Bewegungsflächen, prüfen den Bestand und rechnen die Förderung mit ein. Bad-Beratung anfragen oder anrufen: 04182 5827.


Quellen & weiterführende Informationen

Weiterführend im Magazin: Badezimmer sanieren – Kosten, Ablauf, Förderung · Gäste-WC modernisieren auf kleinem Raum

Häufige Fragen

Was macht ein Bad altersgerecht?

Vor allem eine bodengleiche Dusche mit einer Schwelle von höchstens 2 cm, rutschhemmende Fliesen (R10/R11), Haltegriffe in etwa 85 cm Höhe, ein unterfahrbarer Waschtisch, ein Duschsitz oder erhöhtes WC (46–48 cm) und ausreichend Bewegungsfläche nach DIN 18040-2. Eine Türbreite von mindestens 80 cm gehört ebenfalls dazu.

Was kostet der Umbau?

Eine nachgerüstete bodengleiche Dusche kostet je nach Aufwand rund 3.500 bis 7.000 Euro. Ein kompletter barrierefreier Badumbau liegt meist bei 12.000 bis 25.000 Euro, eine Minimallösung ab etwa 4.000 Euro. Der größte Kostentreiber ist, ob der Estrich für die bodengleiche Dusche geöffnet werden muss.

Wie viel gibt die KfW dazu?

Über den Zuschuss 455-B fördert die KfW einzelne barrierereduzierende Maßnahmen mit 10 % der Kosten, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit. Für den kompletten Standard „Altersgerechtes Haus" sind es 12,5 %, maximal 6.250 Euro. Wichtig: Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden, und das Budget ist 2026 begrenzt.

Was zahlt die Pflegekasse?

Bei anerkanntem Pflegegrad (ab Grad 1) gibt es einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je wohnumfeldverbessernder Maßnahme nach § 40 SGB XI. Leben mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt, addieren sich die Beträge auf bis zu 16.720 Euro. Auch dieser Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

Kann ich KfW und Pflegekasse kombinieren?

Ja. Der Pflegekassen-Zuschuss lässt sich mit den KfW-Programmen kombinieren, solange nicht dieselben Kosten doppelt gefördert werden. Zusätzlich gibt es den zinsgünstigen KfW-Kredit 159 (bis 50.000 € je Wohneinheit) ganz ohne Altersgrenze.

Muss ich einen Pflegegrad haben?

Für die KfW-Förderung nein – die steht jedem offen, der barrierereduziert umbaut. Nur der Zuschuss der Pflegekasse setzt mindestens Pflegegrad 1 voraus. Es lohnt sich also, beides zu prüfen.

Geschrieben von Till Heidrich

Gründer von Heidrich Digital und Kind eines Handwerkers. Betreut die Online-Präsenz der Bauklempnerei Stöver und schreibt hier über Heizung, Förderung und Sanitär – verständlich erklärt für alle, die kein Fachchinesisch mögen.

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