Heizungsgesetz 2026: 65-%-Regel fällt – was Eigentümer beim neuen Gebäudemodernisierungsgesetz wissen müssen

Am 24. Februar 2026 haben sich CDU/CSU und SPD auf die Eckpunkte eines neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG) geeinigt, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ablösen soll. Das Kabinett soll bis Ostern einen Gesetzentwurf verabschieden, der dann vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten soll.

Was genau sich ändert – und was bis dahin noch gilt.

Was bisher galt: Das GEG 2024

Das seit Januar 2024 gültige GEG schrieb vor, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 % ihrer Energie aus erneuerbaren Quellen beziehen müssen (§ 71 GEG). In der Praxis bedeutete das für die meisten Eigentümer: Wärmepumpe, Holzpellets, Fernwärme oder ein Hybridmodell. Gleichzeitig verpflichtete § 72 GEG dazu, Gas- und Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nach 30 Jahren zu ersetzen.

Wichtig: Bis das neue Gesetz offiziell beschlossen ist, gilt das GEG 2024 weiterhin unverändert.

Die wichtigsten Änderungen im neuen GMG

1. Die 65-%-Pflicht entfällt

Die §§ 71 bis 71p GEG werden gestrichen – damit fällt die zentrale Vorgabe, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Auch § 72 GEG (die 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen) soll wegfallen.

CDU-Fraktionsvorsitzender Jens Spahn formulierte es so: „Alle Heizungsarten sind wieder möglich.”

2. Freie Technologiewahl beim Heizungstausch

Beim Heizungstausch stehen künftig wieder alle Systeme zur Wahl:

  • Wärmepumpen
  • Fernwärme
  • Hybridheizungen
  • Biomasseheizungen
  • Gas- und Ölheizungen

3. Die „Bio-Treppe” ab 2029

Ganz ohne Auflagen kommen neue Gas- und Ölheizungen nicht aus. Ab dem 1. Januar 2029 müssen sie einen wachsenden Anteil an CO₂-neutralen Brennstoffen nutzen – die sogenannte Biotreppe. Als Einstiegswert sind 10 % Bioanteil vorgesehen; der weitere Anstieg in drei Schritten bis 2040 wird im endgültigen Gesetz festgelegt.

Bereits ab 2028 dürfen Lieferanten bis zu 1 % Bio-Anteil beimischen. Wichtig: Die Pflicht zur Biogas-Quote liegt bei den Energielieferanten, nicht beim Hauseigentümer. Die Quote kann von den Versorgern auch bilanziell erfüllt werden – über Zertifikate, ohne dass physisch grünes Gas in jede Leitung fließen muss.

4. Fossile Heizungen bis 2044 erlaubt

Bestehende und neu eingebaute Gas- und Ölheizungen dürfen bis zum 31. Dezember 2044 betrieben werden. Ab 2045 sollen Gebäude ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt werden.

5. Sonderregel für Neubauten ab 2030

Unabhängig vom neuen deutschen Gesetz greift ab 2030 eine EU-Richtlinie: Neubauten ab diesem Jahr müssen ihre Wärme vollständig aus erneuerbaren oder CO₂-armen Quellen beziehen. In der Praxis bedeutet das Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse. Die „freie Technologiewahl” des GMG gilt für Neubauten also nur bis 2029.

6. Kommunale Wärmeplanung vereinfacht

Die Wärmeplanung wird vom Heizungsgesetz entkoppelt. Für Gemeinden mit weniger als 15.000 Einwohnern sinkt der Erhebungsaufwand deutlich. Die Pläne bleiben aber strategisch wichtig – wer in einer Straße mit geplantem Fernwärmenetz wohnt, sollte das bei seiner Heizungsentscheidung im Blick behalten.

7. Beratungspflicht entfällt

Die bisher vorgeschriebene Energieberatung beim Heizungstausch soll laut den Eckpunkten abgeschafft werden.

Die Förderung läuft weiter

Die staatliche Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 fortgeführt. Wer auf eine klimafreundliche Heizung umrüstet, kann weiterhin gefördert werden:

FörderpostenBetrag
Grundförderung30 % der Investitionskosten
Bonus Wärmepumpe mit natürl. Kältemittel / Erdwärme+5 %
Einkommensbonus (bis 40.000 € Haushaltseinkommen)+30 %
Maximal möglichbis zu 70 %

Die Förderung wird als Zuschuss ausgezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Antrag läuft über die KfW.

Kritik: Was Verbraucherschützer bemängeln

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die Reform: Statt Planungssicherheit entstehe neue Unsicherheit. Wer jetzt eine Gasheizung einbaue, müsse ab 2029 mit Kosten für Biogas-Anteile rechnen – und den stetig steigenden CO₂-Preis auf den fossilen Brennstoffanteil einkalkulieren. Langfristig, so der vzbv, könnten Gas- und Ölheizungen zur finanziellen Falle werden.

Was das konkret bedeutet – eine Einschätzung

Ob eine Wärmepumpe oder eine moderne Gasheizung die bessere Wahl ist, hängt immer vom einzelnen Gebäude ab: Dämmzustand, Heizkörper oder Fußbodenheizung, verfügbarer Platz, Grundstücksgröße und persönliche Nutzung spielen ebenso eine Rolle wie die Fördersituation.

Eine pauschale Empfehlung gibt es nicht – dafür aber ein kostenloses Beratungsgespräch bei uns. Wir schauen uns Ihr Haus an und sagen Ihnen ehrlich, welche Lösung technisch und wirtschaftlich Sinn ergibt.


Stand: März 2026. Das Gebäudemodernisierungsgesetz liegt noch als Eckpunktepapier vor; Details können sich im parlamentarischen Verfahren ändern.

Quellen: Tagesschau, 24.02.2026 · Die Zeit, Februar 2026 · t-online, 25.02.2026 · vzbv, Februar 2026 · Deutschlandfunk

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