Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Trinkwasser vermehren und beim Duschen über feine Tröpfchen in die Lunge gelangen können. Für viele Vermieter ist die regelmäßige Prüfung darauf gesetzliche Pflicht. Wer betroffen ist, wie oft geprüft werden muss und was ab welchem Wert zu tun ist, steht hier – auf Basis der aktuellen Trinkwasserverordnung.
Wer muss prüfen lassen?
Die Untersuchungspflicht gilt für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung. Eine Großanlage liegt vor, wenn eines dieser beiden Kriterien zutrifft:
- der zentrale Warmwasserspeicher fasst mehr als 400 Liter, oder
- die Leitung zwischen Erwärmer und Entnahmestelle enthält mehr als 3 Liter Wasser (Zirkulationsleitung nicht mitgerechnet).
Zusätzlich muss das Wasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit abgegeben werden und über Duschen oder andere Zapfstellen vernebelt werden können. Das trifft typischerweise auf vermietete Mehrfamilienhäuser, Hotels, Pflegeheime und Fitnessstudios zu.
Nicht betroffen sind selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Anlagen ohne Großanlagen-Merkmal, etwa dezentrale Durchlauferhitzer.
Wie oft muss geprüft werden?
Das Intervall hängt von der Nutzung ab:
- Gewerbliche Abgabe (klassisch: privat vermietetes Wohnhaus): mindestens alle 3 Jahre.
- Öffentliche Tätigkeit (etwa Krankenhäuser, öffentliche Einrichtungen): mindestens jährlich.
Die Probenahme darf nur ein akkreditiertes Labor nach § 40 der Trinkwasserverordnung mit geschultem Probenehmer durchführen. Selbst genommene Proben sind rechtlich wertlos.
Ab wann müssen Sie handeln?
Der entscheidende Wert ist der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionellen pro 100 Milliliter (KBE steht für koloniebildende Einheiten). Wird er an auch nur einer Probenahmestelle erreicht oder überschritten, greifen Pflichten:
- unverzügliche Meldung ans Gesundheitsamt,
- Ursachenermittlung durch eine Gefährdungsanalyse,
- Sanierungsmaßnahmen und bei Bedarf Nachbeprobung.
Bei sehr hoher Belastung kann das Gesundheitsamt Nutzungseinschränkungen anordnen, im Extremfall ein Duschverbot.
Was kostet die Prüfung?
Für ein typisches Mehrfamilienhaus mit mindestens drei Probenahmestellen liegen die Kosten bei etwa 130 bis 275 Euro (rund 25 bis 75 Euro je Probe plus Anfahrt). Die turnusmäßige Prüfung dürfen Sie als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Sanierungskosten nach einem positiven Befund gelten dagegen als Instandhaltung und sind nicht umlagefähig.
So beugen Sie Legionellen vor
Legionellen mögen lauwarmes, stehendes Wasser. Vorbeugen heißt deshalb vor allem: Temperaturen einhalten und Stagnation vermeiden.
- Warmwasser mindestens 60 °C am Speicheraustritt, an keiner Zapfstelle unter 55 °C.
- Kaltwasser unter 25 °C halten, Leitungen also nicht neben warmen Rohren dämmen.
- Selten genutzte Zapfstellen regelmäßig spülen (etwa in leerstehenden Wohnungen).
- Tote Leitungsenden entfernen lassen, denn dort steht Wasser und erwärmt sich.
Als SHK-Betrieb bereiten wir Ihre Anlage für die Probenahme vor, ermitteln bei einem Befund die Ursache und sanieren das Warmwassernetz fachgerecht. Wie wichtig sauberes Trinkwasser generell ist, zeigt auch das Blei-Verbot im Trinkwasser ab 2026.
Sie sind unsicher, ob Ihre Anlage prüfpflichtig ist? Wir schauen uns Speicher und Leitungen an und sagen Ihnen, was für Ihr Gebäude gilt. Anfrage stellen oder anrufen: 04182 5827.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundesgesundheitsministerium: Trinkwasserverordnung und Legionellen
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV), Anlage 3 – gesetze-im-internet.de
- Robert Koch-Institut: Ratgeber Legionellose
Weiterführend im Magazin: Blei-Verbot im Trinkwasser 2026 · Wasserhärte im Landkreis Harburg