Heizungsgesetz 2026: Was das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für Sie bedeutet

Das viel diskutierte „Heizungsgesetz” bekommt einen Nachfolger. Das Gebäudemodernisierungsgesetz hat im Juli 2026 Bundestag und Bundesrat passiert und krempelt die Regeln um: Die starre 65-Prozent-Pflicht fällt, neue Gasheizungen sind wieder erlaubt, und statt eines Verbots kommt eine schrittweise Bio-Quote. Für Hausbesitzer heißt das vor allem: mehr Wahlfreiheit, aber auch mehr Verantwortung, die langfristigen Kosten selbst abzuwägen.

Hier der neutrale Überblick, was gilt, was geplant ist und was das konkret für Sie im Landkreis Harburg bedeutet.

Was sich ändert

Die 65-Prozent-Regel ist weg. Sie mussten bisher bei einer neuen Heizung 65 Prozent erneuerbare Energie nachweisen. Diese Pflicht entfällt. Sie haben wieder freie Technologiewahl: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse oder auch eine neue Gas- oder Ölheizung.

Statt Verbot gilt die Bio-Treppe. Neue Gas- und Ölheizungen müssen nicht sofort erneuerbar heizen, aber ab 2029 einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe nutzen: 10 Prozent ab 2029, steigend über 30 Prozent ab 2035 bis 60 Prozent ab 2040. Die genaue Ausgestaltung der oberen Stufen regelt eine separate Verordnung, die bis Ende 2026 folgen soll.

Das Betriebsverbot fossiler Heizungen ab 2045 ist gestrichen. An seine Stelle soll eine Quote für klimaneutrale Brennstoffe treten.

Was bleibt

Wichtig für alle, die eine funktionierende Anlage haben: Bestandsschutz. Ihre bestehende Öl- oder Gasheizung darf weiterlaufen und repariert werden, solange das technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Eine Austauschpflicht greift im Kern nur für alte Konstanttemperaturkessel nach 30 Jahren Betrieb – mit Ausnahmen, etwa für Eigentümer, die ihr Haus schon lange selbst bewohnen.

Fällt die Heizung ganz aus und ist nicht reparierbar, gelten Übergangsfristen: in der Regel 5 Jahre, bei Gas-Etagenheizungen bis zu 13 Jahre. Diese Zeit können Sie nutzen, um in Ruhe die richtige Lösung zu planen, statt unter Druck zu entscheiden.

Auch Härtefallregelungen (etwa wirtschaftliche Unzumutbarkeit oder hohes Alter) bleiben erhalten.

Was das im Landkreis Harburg bedeutet

Ein entscheidender Punkt für unsere Region: Die kommunale Wärmeplanung ist das Steuerungsinstrument, an dem viele Fristen hängen. Große Städte über 100.000 Einwohner mussten ihren Plan bis 30. Juni 2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis 30. Juni 2028 Zeit. Die meisten Gemeinden im Landkreis Harburg fallen in die zweite Gruppe.

Für Sie heißt das: kein Zeitdruck von Gesetzes wegen. Sie dürfen heute frei wählen, auch eine neue Gasheizung mit Beratung. Rechnen sollten Sie aber die Bio-Treppe ab 2029 und die steigenden CO2-Kosten ein, denn beide verteuern fossiles Heizen über die Jahre spürbar.

Unsere Einordnung

Die Reform nimmt viel Druck aus dem Thema, verschiebt die Verantwortung aber auf Sie: Erlaubt ist fast alles, klug ist nicht alles. Wer heute eine Gasheizung einbaut, spart kurzfristig und zahlt langfristig über CO2-Preis und Bio-Quote drauf. Wer auf eine Wärmepumpe setzt, investiert mehr und wird über Betriebskosten und Förderung belohnt. Welcher Weg für Ihr Haus rechnet, hängt von Dämmung, Heizflächen und Ihrem Zeithorizont ab.

Wir beraten Sie technologieoffen: Wir verkaufen Ihnen keine Wärmepumpe, wenn eine andere Lösung für Ihr Haus besser passt. Beratung anfragen oder anrufen: 04182 5827.

Hinweis (Stand 23. Juli 2026): Das Gesetz wurde am 10. Juli 2026 beschlossen und befindet sich in der Verkündungsphase. Das exakte Datum des Inkrafttretens und die Detailwerte der Bio-Treppe können sich in den Folgeverordnungen noch schärfen. Wir halten diesen Beitrag aktuell.


Quellen & weiterführende Informationen

Weiterführend im Magazin: Gasheizung oder Wärmepumpe – was passt zu meinem Haus? · Wärmepumpen-Förderung 2026 maximieren

Häufige Fragen

Muss ich jetzt meine funktionierende Gasheizung austauschen?

Nein. Bestehende, funktionsfähige Heizungen genießen Bestandsschutz, dürfen weiterlaufen und repariert werden. Eine Austauschpflicht greift im Wesentlichen nur bei alten Konstanttemperaturkesseln nach 30 Jahren Betrieb, mit Ausnahmen für langjährige Selbstnutzer.

Gilt die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht noch?

Nein, sie entfällt mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. In kleineren Kommunen wie den meisten im Landkreis Harburg hätte sie ohnehin erst nach der kommunalen Wärmeplanung (Frist 30.6.2028) gegriffen und ist nun ganz gestrichen.

Darf ich heute noch eine neue Gasheizung einbauen?

Ja. Neue Gas- und Ölheizungen sind wieder erlaubt. Sie sind aber beratungspflichtig, und ab 2029 müssen sie schrittweise klimafreundliche Brennstoffe beimischen: 10 Prozent ab 2029, steigend bis 60 Prozent ab 2040. Das erhöht die Betriebskosten langfristig.

Meine Heizung ist irreparabel kaputt – wie schnell muss ich handeln?

Sie haben in der Regel eine Übergangsfrist von 5 Jahren, bei Gas-Etagenheizungen bis zu 13 Jahre, um eine dauerhafte Lösung einzubauen. Übergangsweise dürfen Sie auch eine gebrauchte oder gemietete Heizung nutzen.

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für mich?

Ihre Kommune (im Landkreis Harburg meist unter 100.000 Einwohner) muss den Wärmeplan bis 30. Juni 2028 vorlegen. Er zeigt, ob künftig Fernwärme verfügbar sein wird – eine wichtige Information für die Frage, ob sich Warten lohnt oder eine Wärmepumpe die sicherste Wahl ist.

Gibt es weiterhin Förderung für den Heizungstausch?

Ja, die staatliche Heizungsförderung läuft weiter, etwa für Wärmepumpen bis zu 70 Prozent. Die Bedingungen werden an das neue Gesetz angepasst. Die aktuellen Sätze stehen in unserem Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung 2026.

Geschrieben von Till Heidrich

Gründer von Heidrich Digital und Kind eines Handwerkers. Betreut die Online-Präsenz der Bauklempnerei Stöver und schreibt hier über Heizung, Förderung und Sanitär – verständlich erklärt für alle, die kein Fachchinesisch mögen.

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