Seit dem 21. Juli 2026 ist die Wärmepumpen-Förderung neu sortiert. Die gute Nachricht: Bis zu 70 Prozent Zuschuss sind weiter drin, für einkommensschwache Haushalte sogar 80 Prozent. Die weniger gute: Einige Boni sind gesunken oder ganz weggefallen, und der Klimageschwindigkeitsbonus schrumpft ab 2027 weiter. Wer jetzt handelt und die Reihenfolge einhält, sichert sich noch die höheren Sätze.
Hier steht, aus welchen Bausteinen sich die Förderung zusammensetzt, wie Sie das Maximum herausholen und welche Fehler Fördergeld kosten.
Die vier Bausteine der Förderung
Die Heizungsförderung läuft 2026 über die KfW im Programm 458 – nicht mehr über die BAFA. Sie setzt sich aus mehreren Boni zusammen, die addiert werden:
- Grundförderung: 30 Prozent. Bekommt jeder, der eine förderfähige Wärmepumpe (mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie) einbaut. Unabhängig vom Einkommen, auch für Vermieter.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent. Nur für Selbstnutzer, die eine funktionierende alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzen. Vorher waren es 20 Prozent. Dieser Bonus sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte – Warten kostet hier bares Geld.
- Einkommensbonus: bis 40 Prozent. Für Selbstnutzer, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro.
- Familienzuschlag. Je minderjährigem Kind sinkt das anrechenbare Einkommen um 10.000 Euro. Das kann eine Familie in eine höhere Bonusstufe heben.
Gedeckelt ist die Summe bei 70 Prozent, für einkommensschwache Haushalte bei 80 Prozent. Diese Sätze rechnen sich auf förderfähige Höchstkosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit im Einfamilienhaus (vorher 30.000 Euro).
Was das konkret bedeutet
Ein paar Beispielrechnungen machen es greifbar:
- Standardfall (Selbstnutzer, alte Gasheizung wird ersetzt, Einkommen über 50.000 €): 30 % + 16 % = 46 Prozent. Bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten sind das rund 12.880 Euro Zuschuss.
- Familie mit kleinerem Einkommen: 30 % + 16 % + Einkommensbonus. Wer mit Familienzuschlag unter 30.000 Euro anrechenbares Einkommen kommt, erreicht den 80-Prozent-Deckel, also bis zu 22.400 Euro Zuschuss.
- Vermieter: nur die Grundförderung von 30 Prozent, also bis 8.400 Euro.
Zum Vergleich: Vor der Reform waren maximal 21.000 Euro (70 Prozent von 30.000 Euro) möglich. Der 80-Prozent-Satz für einkommensschwache Haushalte ist neu.
Die richtige Reihenfolge – hier verlieren die meisten Geld
Der häufigste und teuerste Fehler ist, einfach loszulegen. Wer den Auftrag ohne Fördervorbehalt vergibt oder mit den Arbeiten beginnt, bevor der Antrag steht, verliert den kompletten Zuschuss. So läuft es richtig:
- Fachbetrieb beauftragen – aber mit Fördervorbehalt. Der Liefer- und Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten: Er wird erst mit der Förderzusage wirksam.
- Antrag bei der KfW stellen – zwingend vor Beginn der Arbeiten.
- Zusage abwarten, dann umsetzen.
- Nachweise und Fachunternehmererklärung einreichen, danach wird ausgezahlt.
Als Fachbetrieb liefern wir Ihnen die Unterlagen, die die KfW verlangt, und formulieren den Vertrag so, dass der Fördervorbehalt sauber drinsteht.
Zusätzlicher Kredit und Landesförderung
Reicht der Zuschuss nicht, gibt es den Ergänzungskredit KfW 358/359: bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, zinsgünstig, kombinierbar mit dem Zuschuss. Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro bringt Programm 358 einen zusätzlichen Zinsvorteil.
Eine allgemeine Landesförderung der NBank für private Wärmepumpen, die sich mit der Bundesförderung stapeln lässt, gibt es in Niedersachsen aktuell nicht. Manche Gemeinden haben eigene Programme. Diese sind mit der Bundesförderung kombinierbar, solange kein Kostenposten doppelt gefördert wird. Wir prüfen das für Ihren Ort mit.
Unser Rat: nicht auf den letzten Drücker
Weil der Klimageschwindigkeitsbonus ab Februar 2027 sinkt und die förderfähigen Höchstkosten mitschrumpfen, ist früher hier tatsächlich günstiger. Wenn Sie ohnehin in den nächsten ein bis zwei Jahren tauschen wollen, lohnt es sich, den Antrag vorzuziehen.
Wir rechnen Ihren konkreten Fall durch, sagen Ihnen, welche Boni Sie erreichen, und unterstützen Sie beim Antrag – mit allen Nachweisen, die die KfW verlangt. Beratung anfragen oder anrufen: 04182 5827.
Hinweis (Stand 23. Juli 2026): Die Reform beruht auf dem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 8. Juli 2026. Einzelne Detailwerte (etwa die Absenkungsschritte ab 2027) können sich mit der endgültigen Förderrichtlinie noch ändern. Wir prüfen die aktuellen KfW-Konditionen vor jeder Antragstellung.
Quellen & weiterführende Informationen
- KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
- KfW: Ergänzungskredit Wohngebäude (358/359)
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