Heizung ausgefallen: Was tun, wenn es kalt bleibt?

Wenn die Heizung mitten im Winter ausfällt, ist der erste Impuls verständlich: sofort anrufen. Oft liegt es aber an einer Kleinigkeit, die Sie in fünf Minuten selbst beheben. Hier steht, was Sie prüfen können, bevor Sie einen Notdienst brauchen – und woran Sie erkennen, dass es doch ein Fall für den Fachbetrieb ist.

Vier Dinge, die Sie zuerst selbst prüfen

Bevor Sie zum Hörer greifen, lohnt ein kurzer Rundgang. Erstaunlich viele „Ausfälle” sind keine Defekte:

  1. Notschalter und Strom. Der Heizungs-Notschalter (meist ein roter Schalter am Kellereingang oder an der Anlage) wird gern versehentlich betätigt. Ist er aus, ist auch die Heizung aus. Prüfen Sie zusätzlich die Sicherung.
  2. Betriebsmodus. Steht die Regelung auf Sommer- oder Sparbetrieb statt auf Heizen? Nach dem Sommer bleibt das oft unbemerkt.
  3. Brennstoff. Ist bei der Gasheizung das Gasventil offen? Beim Öltank: ist noch genug drin?
  4. Wasserdruck. Werfen Sie einen Blick aufs Manometer. Im Ein- oder Zweifamilienhaus sollten 1,0 bis 2,0 bar anliegen. Fällt der Druck unter rund 1 bar, schaltet die Therme aus Sicherheitsgründen ab.

Wasserdruck nachfüllen – so geht’s

Zu wenig Druck ist eine der häufigsten Ursachen. Am Manometer sehen Sie den Ist-Wert, der grüne Bereich zeigt den Sollwert. Als Faustregel gilt: pro 10 Meter Gebäudehöhe etwa 1 bar plus ein kleiner Sicherheitszuschlag. Ein zweigeschossiges Einfamilienhaus liegt also bei rund 1,2 bar.

Zum Nachfüllen öffnen Sie den Füllhahn (KFE-Ventil) am Heizkreis vorsichtig, bis der Zeiger im grünen Bereich steht, und schließen ihn wieder. Danach die Heizkörper entlüften und den Druck erneut prüfen. Bläst das Sicherheitsventil bei 3 bar ab, haben Sie zu viel eingefüllt.

Wichtig: Wenn Sie ständig nachfüllen müssen, stimmt etwas nicht – dann verliert die Anlage Wasser, und das gehört in fachkundige Hände.

Störcode? Einmal resetten ist okay

Zeigt die Therme einen Fehlercode, ist ein einmaliger Reset über die Entstör-Taste erlaubt und behebt oft eine vorübergehende Störung. Kommt der Code sofort wieder oder lässt sich die Anlage nicht entstören, hören Sie auf. Wiederholtes Entstören kann einen echten Defekt verschleiern und im schlimmsten Fall Schaden anrichten.

Wann Sie sofort den Notdienst rufen sollten

Bei diesen Anzeichen wird nicht mehr selbst geprüft:

  • Gasgeruch: Gasventil schließen, Fenster öffnen, keine elektrischen Schalter betätigen, das Haus verlassen und den Netzbetreiber anrufen.
  • Wasseraustritt an der Anlage oder an Leitungen.
  • Kompletter Ausfall bei Frost: Im Winter drohen innerhalb weniger Stunden eingefrorene Rohre. Das ist der klassische Notfall.

In allen anderen Fällen gilt: Wenn Nachfüllen und Reset nicht helfen, ist der Fachbetrieb dran – in der Heizsaison besser früher als später, weil die Betriebe dann stark ausgelastet sind.

Frostschutz: das Haus schützen, bis Hilfe da ist

Bis der Techniker kommt oder bei längerer Abwesenheit gilt: die Heizung nie komplett abschalten. Die Frostschutzfunktion am Thermostat öffnet das Ventil erst, wenn die Raumtemperatur unter etwa 5 bis 7 °C fällt – das ist knapp. Halten Sie besser in allen Räumen, auch im Keller, rund 17 °C. Bei totalem Ausfall helfen ein Frostwächter oder Heizlüfter; bei längerer Abwesenheit kann die Anlage fachgerecht entleert werden.

Ihre Rechte als Mieter

Ein Heizungsausfall in der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) ist ein Mangel, den der Vermieter beheben muss. Gerichte haben je nach Schwere sehr unterschiedliche Mietminderungen zugesprochen: Bei komplettem Ausfall von Heizung und Warmwasser wurden 40 % anerkannt (LG Berlin, Az. 64 T 69/93), bei Ausfall im beginnenden Winter sogar bis zu 70 %. Das sind Einzelfallentscheidungen, keine feste Vorgabe. Entscheidend ist, dass Sie den Mangel dem Vermieter sofort und schriftlich melden.

Wann sich ein Blick auf die Modernisierung lohnt

Wenn Ihre Heizung öfter streikt und schon 15 Jahre oder älter ist, ist ein Ausfall oft der Startschuss, über einen Tausch nachzudenken – idealerweise in Ruhe im Sommer statt unter Druck im Winter. Mehr dazu in unserem Beitrag Heizung modernisieren: warum der Sommer der beste Zeitpunkt ist. Und ob Gas oder Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt, klärt der Vergleich Gasheizung oder Wärmepumpe.

Ihre Heizung streikt und Sie kommen nicht weiter? Wir sind im Landkreis Harburg schnell vor Ort. Anfrage stellen oder direkt anrufen: 04182 5827.


Quellen & weiterführende Informationen

Weiterführend im Magazin: Heizung warten – Tipps vom Fachbetrieb · Heizung modernisieren im Sommer · Energie sparen bei der Heizung

Häufige Fragen

Meine Heizung heizt nicht mehr – was prüfe ich zuerst?

Kontrollieren Sie das Einfache zuerst: Ist der Heizungs-Notschalter (oft ein roter Schalter) an? Steht die Anlage auf Heizbetrieb statt Sommer- oder Sparmodus? Ist Gas beziehungsweise Brennstoff vorhanden? Danach das Manometer ablesen. Häufig liegt es an einer dieser Kleinigkeiten und nicht an einem Defekt.

Welcher Wasserdruck ist richtig, und wann muss ich nachfüllen?

Im normalen Ein- oder Zweifamilienhaus sollten etwa 1,0 bis 2,0 bar am Manometer anliegen (höhere Häuser mehr). Fällt der Wert unter rund 1 bar, kann die Heizung abschalten. Dann über den Füllhahn vorsichtig Wasser nachfüllen. Den genauen Sollwert finden Sie an der Therme oder in der Anleitung.

Die Therme zeigt einen Störcode – darf ich selbst resetten?

Ein einmaliger Reset über die Entstör-Taste ist zulässig und behebt oft eine vorübergehende Störung. Lässt sich die Anlage nicht entstören oder taucht der Code sofort wieder auf, hören Sie auf und rufen einen Fachbetrieb. Wiederholtes Entstören kann einen echten Defekt verschleiern.

Wann muss sofort ein Notdienst kommen?

Bei Gasgeruch (zusätzlich Gasventil schließen, lüften, Netzbetreiber anrufen), bei Wasseraustritt an der Anlage und bei komplettem Ausfall mit Frostgefahr im Winter. Auch wenn Nachfüllen und Reset nicht helfen, ist der Heizungsbauer gefragt – gerade in der kalten Jahreszeit drohen sonst eingefrorene Rohre.

Kann ich als Mieter die Miete kürzen, wenn die Heizung im Winter ausfällt?

Ja, ein Heizungsausfall in der Heizperiode ist ein Mietmangel. Gerichte haben je nach Schwere sehr unterschiedliche Sätze zugesprochen – von 25 % bis 70 %, bei komplettem Ausfall inklusive Warmwasser 40 %. Wichtig: den Mangel dem Vermieter sofort und nachweisbar (schriftlich) melden.

Wie schütze ich das Haus bei längerem Ausfall vor Frost?

Heizung im Winter nie ganz abschalten, mindestens auf Frostschutz oder Stufe 1–2 laufen lassen, damit die Rohre nicht einfrieren. In allen Räumen möglichst 17 °C halten, notfalls mit Frostwächter oder Heizlüfter. Bei völligem Ausfall und längerer Abwesenheit kann die Anlage auch fachgerecht entleert werden.

Geschrieben von Till Heidrich

Gründer von Heidrich Digital und Kind eines Handwerkers. Betreut die Online-Präsenz der Bauklempnerei Stöver und schreibt hier über Heizung, Förderung und Sanitär – verständlich erklärt für alle, die kein Fachchinesisch mögen.

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