Wärmepumpen-Förderung ab 21. Juli 2026: Was sich ändert – und was das für Sie bedeutet

Wer 2026 über eine Wärmepumpe nachdenkt, hat es dieser Tage mit einer bewegten Förderlandschaft zu tun. Zum 21. Juli 2026 hat die Bundesregierung die Konditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu justiert – und die KfW hat ihr Antragsportal für den Übergang vorübergehend geschlossen. Die gute Nachricht vorweg: Gefördert wird weiter, und wer wenig verdient, kann unterm Strich sogar besser dastehen als vorher. Die weniger gute: Für viele Haushalte fällt die Förderung etwas niedriger aus.

Wir ordnen das für Sie ein – nüchtern, ohne Panikmache, mit Blick auf das, was für Hausbesitzer in Tostedt und im Landkreis Harburg praktisch zählt.

Was gleich bleibt

Die Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten bleibt unverändert. Sie ist der Sockel, den jeder bekommt, der seine alte Heizung gegen eine förderfähige Wärmepumpe tauscht. Auch die grundsätzlich förderfähigen Anlagentypen – Luft-Wasser-, Luft-Luft- und Sole-Wasser-Wärmepumpen – bleiben im Programm.

Wichtig für alle, die schon mitten im Prozess sind: Bereits bewilligte oder eingereichte Anträge behalten ihre alten Konditionen. Die Änderungen gelten für neue Anträge ab dem 21. Juli 2026.

Was sinkt

Zwei Posten sind zusammengestrichen worden:

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus – der Zuschlag fürs frühzeitige Tauschen einer alten Öl- oder Gasheizung – sinkt von 20 auf 16 Prozent. Und er soll ab Februar 2027 halbjährlich um weitere Prozentpunkte abschmelzen. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, hat also keinen Vorteil vom Abwarten.
  • Der Effizienzbonus von 5 Prozent (für besonders effiziente Anlagen und natürliche Kältemittel) entfällt ersatzlos.
  • Die maximal förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinken von 30.000 auf 28.000 Euro. Für weitere Wohneinheiten gelten gestaffelte Grenzen.

Unterm Strich heißt das: Wo früher im Musterfall bis zu 16.500 Euro Zuschuss möglich waren, sind es nach neuer Rechnung eher rund 12.880 Euro – abhängig vom Einzelfall.

Was neu und für viele besser ist

Der Ausgleich kommt über den Einkommensbonus, der jetzt feiner gestaffelt ist und für Haushalte mit kleinerem Einkommen deutlich großzügiger ausfällt:

  • Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro: +40 Prozent
  • bis 40.000 Euro: +30 Prozent
  • bis 50.000 Euro: +10 Prozent

Dazu gibt es einen Familienzuschlag: Pro Kind reduziert sich das angerechnete Einkommen rechnerisch um 10.000 Euro – Familien rutschen so leichter in eine höhere Förderstufe. In der Summe kann ein Haushalt mit niedrigem Einkommen trotz der gekürzten Boni auf eine höhere Gesamtförderung kommen als vor der Reform.

Perspektivisch angekündigt ist außerdem ein Wertschöpfungsbonus ab 2027, der in der EU gefertigte Wärmepumpen bevorzugt.

Ein Rechenbeispiel zum Einordnen

Nehmen wir eine selbstnutzende Familie mit einem Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro, die ihre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht: Grundförderung (30 %) plus Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) plus Einkommensbonus (30 %) ergeben in der Spitze eine hohe Förderquote auf die – nun bei 28.000 Euro gedeckelten – förderfähigen Kosten. Für Haushalte mit höherem Einkommen ohne Einkommensbonus fällt die Förderung dagegen spürbar niedriger aus als vor dem 21. Juli.

Welche Quote am Ende bei Ihnen zusammenkommt, hängt an Einkommen, Altanlage und Gebäude. Genau das rechnen wir bei einem Beratungstermin sauber durch, statt mit Pauschalen zu arbeiten.

Was das für Sie heißt

Drei praktische Punkte:

  1. Abwarten lohnt sich nicht. Da die Boni eher weiter sinken als steigen, spricht wenig dafür, den Heizungstausch auf später zu verschieben – im Gegenteil.
  2. Der Förderantrag kommt vor dem Auftrag. Wie bisher muss der Antrag gestellt und bestätigt sein, bevor der Auftrag erteilt wird. Das planen wir gemeinsam mit ein.
  3. Rechnen Sie individuell. Gerade der neue Einkommensbonus macht den Unterschied – und der lässt sich nur im Einzelfall seriös beziffern.

Stand: Juli 2026, Angaben ohne Gewähr. Die Förderkonditionen ändern sich laufend und hängen vom Einzelfall ab. Verbindliche Auskünfte geben BAFA, KfW und ein zertifizierter Energieberater. Wir unterstützen Sie bei Planung und Antrag.

Wenn Sie wissen möchten, welche Förderung für Ihr Haus realistisch ist und ob sich der Umstieg für Sie rechnet: Wir beraten Sie dazu gern persönlich – ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

Quellen

Geschrieben von Jens Stöver

Klempnermeister & Inhaber der Bauklempnerei Stöver in Tostedt. Seit über 30 Jahren im Handwerk, Familienbetrieb seit 1968.

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